Budget Amount *help |
¥4,030,000 (Direct Cost: ¥3,100,000、Indirect Cost: ¥930,000)
Fiscal Year 2011: ¥910,000 (Direct Cost: ¥700,000、Indirect Cost: ¥210,000)
Fiscal Year 2010: ¥910,000 (Direct Cost: ¥700,000、Indirect Cost: ¥210,000)
Fiscal Year 2009: ¥910,000 (Direct Cost: ¥700,000、Indirect Cost: ¥210,000)
Fiscal Year 2008: ¥1,300,000 (Direct Cost: ¥1,000,000、Indirect Cost: ¥300,000)
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Research Abstract |
Die Tatbestande von unlauteren Geschaftshandlungen im deutschen UWG sind anders als die Tatbestande, mit den das deutsche BGB einzelne Hilfsmasnahmen(zB. Anfechtungsrecht) verknupft. Das deutsche UWG erlaubt die Unterlassungklage der Verbraucherverbande. Dies ermoglicht die fruhere und weitere Vorbeugung von der Verletzung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher als im BGB, damit ein kumulativer Schutz der Verbraucher durch UWG und BGB ermoglicht wird. Auch in Japan soll der Bereich der Unterlassungsklage weiter gemacht werden, indem die Voraussetzungen der Unterlassungsklage von den der spezielle Anfechtungsrechte getrennt werden, damit ein kumulativer Schutz der Verbraucher ermoglicht wird.
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