Erbenhaftung des Vertretenen, der den Vertreter ohne Vertretungsmacht beerbt, und des Vertreters ohne Vertretungsmacht, der den Vertretenen beerbt', im japanischen Recht, Perspektiven des Privatrechts am Anfangdes 21. Jahrhunderts, Festschrift fur Dieter Medicus zum 80.(Heymann)
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